ELTERN

Infodienst Eltern

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport informiert Eltern aktuell und aus erster Hand über neue Ideen und Entwicklungen in Schule, Schulverwaltung und Bildungspolitik.

Der Infodienst Eltern wird alle zwei Monate als Newsletter an die Schulen verschickt und kann auf den Seiten des Kultusministeriums Baden-Württemberg online eingesehen und abonniert werden:

Infodienst Eltern

Das Miteinander von Eltern und Lehrkräften
der Marie-Curie-Schule Leonberg

Eltern und Lehrer haben dasselbe Ziel: Das Wohl der Kinder.
Die Kommunikation wird daher von beiden Seiten gewünscht.

Deswegen bieten die Lehrkräfte Sprechstunden für Eltern an und sind gerne bereit, auch für einen anderen Zeitpunkt einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Eltern wiederum kommen auf die Lehrerinnen und Lehrer zu, um ihre Anliegen zu klären und nehmen im Interesse ihres Kindes an den Elternabenden teil.

Für ein gutes Miteinander von Schule und Elternhaus haben Elternbeirat und Kollegium darüber hinaus folgende Regeln vereinbart:

Worauf wir immer achten:

  • Lehrerinnen und Lehrer sind ebenso wie Eltern Vorbilder für die Kinder durch ihr Verhalten. Dies sind sie nicht nur in Bezug auf Pünktlichkeit und respektvollen Umgang sondern auch in Bezug auf Konsequenz.

Eltern und Lehrer/innen im Gespräch:

  • Lehrer/innen und Eltern pflegen einen respektvollen Umgang miteinander. Sollten Eltern mit einer Lehrkraft nicht einig sein, so klären sie direkt mit ihr die Situation. Bei Problemerörterungen sind beide Seiten ruhig und sachlich. Bei größeren Problemen sollte ein Vermittler hinzugezogen werden (z.B. Verbindungslehrer/in oder Elternvertreter/in).
  • Differenzen zwischen Lehrkräften und Eltern sollten nicht vor Kindern ausgetragen und auch nicht auf Kinder übertragen werden.
  • Wenn Eltern ein Anliegen an eine Lehrkraft haben, so vereinbaren sie mit ihr einen Gesprächstermin. Tür- und Angelgespräche sind nicht möglich, da die Lehrkraft an ihre Unterrichtsverpflichtung gebunden ist. Nehmen Eltern eine Terminvereinbarung zu einem Gespräch nicht wahr, so melden sie sich rechtzeitig ab. Dies ist auch über das Sekretariat, Tel.: 990 4844, möglich.
  • Viele Lehrkräfte geben an Elternabenden ihre private Telefonnummer an, damit Eltern sie auch außerhalb der Unterrichtszeit anrufen können. Diese halten die am Elternabend vereinbarten Telefonzeiten ein.
  • An Elternbriefen, die die Kinder von der Schule mit nach Hause bringen, ist meist ein Rücklaufzettel angebracht. Hier beachten die Eltern das Rücklaufdatum, das auf dem Rücklaufzettel steht, bzw. von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer angegeben wurde.
  • Lernschwierigkeiten, bzw. sonstige Veränderungen der Schülerin oder des Schülers sollten von Lehrkräften wie auch von Eltern frühzeitig angesprochen werden, um entsprechend reagieren zu können. Dies trifft auch zu, wenn die Versetzung gefährdet ist.
  • Bei erkennbaren schulischen Problemen werden die Eltern in die Problemlösung mit einbezogen, um gemeinsam mit dem Kind dagegen angehen zu können.

Zusammenwirken von Schule und Elternhaus bei Hausaufgaben:

  • Die Schülerinnen und Schüler führen ein Hausaufgabenheft, in das sie regelmäßig ihre Aufgaben notieren, bzw. erhalten von der Lehrkraft einen Wochenplan mit den zu erledigenden Hausaufgaben.
  • Die Eltern achten darauf, dass die Kinder ihre Hausaufgaben vollständig erledigen.
  • Die Lehrer/innen sind dann in der Schule für die Besprechung der Hausaufgaben zuständig.
  • Darüber hinaus kontrollieren die Eltern in regelmäßigen Abständen den Inhalt des Schulranzens und des Mäppchens auf Vollständigkeit.

Lehrkräfte informieren Eltern über die Notengebung:

  • Am Elternabend informieren die Lehrkräfte über die Zusammensetzung der Noten in ihren Fächern. Diese Information bezieht auch die Gewichtung der einzelnen Notenbestandteile mit ein. Ebenso werden die Eltern hier darüber informiert, dass bei der Grundschul-empfehlung, bei der Hauptschulabschlussprüfung und bei der Prüfung der Werkrealschule die Noten von einer zweiten Lehrkraft gegen gerechnet werden.
  • Während des Schuljahres können sich die Eltern bei der Lehrkraft jederzeit einen Überblick über den aktuellen Leistungsstand ihres Kindes (schriftlich, mündlich, praktisch) verschaffen. Dies gilt auch im Zusammenhang mit der Grundschulempfehlung.

Zusammenwirken von Schule und Elternhaus in Krankheitsfällen:

  • Stundenausfälle durch Krankheit von Lehrkräften werden möglichst durch kompetente Vertretungen ausgeglichen.
  • Ist ein Kind erkrankt, so bleibt es zu Hause. In diesem Fall melden die Eltern, insbesondere Eltern von Grundschulkindern, ihr Kind gleich morgens telefonisch im Sekretariat krank. Die Schule muss – zum Schutze und zur Sicherheit des Kindes – wissen, weshalb das Kind nicht anwesend ist. Eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von drei Tagen dennoch erforderlich.

Zusammenwirken von Schule und Elternhaus in unterrichtlichen Belangen:

  • Sind Eltern in einem Fachgebiet, das im Rahmen des Bildungsplanes in der Schule behandelt wird, Experten, so sind sie als solche in Absprache mit der Lehrkraft im Unterricht willkommen.
  • Bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen ist die Mitwirkung von Eltern erwünscht.

Noch ein Wort zum Bringen und Abholen von Kindern, bzw. zum Selbstständigwerden der Kinder:

  • Kinder wollen selbstständig werden und auch alleine oder mit Klassenkameraden zu ihrem Klassenzimmer gehen. Begleiten Eltern ihre Kinder zur Schule, so verabschieden sie diese auf dem Pausenhof und erwarten sie nach Unterrichtsschluss auch wieder dort. Dabei beachten sie, dass auf dem Schulgelände nicht geraucht wird.
  • Selbstständigkeit üben die Kinder auch, indem sie im Schulflur selbst ihre Jacken aus- bzw. anziehen.
  • Gerade im Sportunterricht ist es hilfreich, wenn sich die Kinder selbstständig anziehen und ihre Schuhe selbst binden können.
  • In den großen Pausen verlassen die Kinder die Schulgebäude und halten sich auf dem Schulhof auf. Hier werden sie von Lehrkräften beaufsichtigt. Sollten Kinder in eine Streitsituation geraten, können sie jederzeit auch Schülerstreitschlichterinnen und Schülerstreitschlichter zu Hilfe holen. Diese sind gut an ihren roten Sweatshirts zu erkennen.
  • Sollten Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen oder mit dem Auto abholen, so achten sie darauf, dass sie Lehrerparkplätze, Zufahrts- und somit Rettungswege nicht blockieren, andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern und vor allem Kinder nicht gefährden.

(erarbeitet von Eltern und Lehrkräften und beschlossen in der Schulkonferenz am 09.07.2007)